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Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken. Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt als überregional tätiger Familienverband, für Familienbildungsangebote, für Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten sowie für Angebote der Familienzentren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten maximal EUR 45,00 je Teilnehmertag, wenn eine Übernachtung notwendig ist; bei Tagesveranstaltungen maximal EUR 22,00, grundsätzlich jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Angebote der Familienzentren bis zu EUR 31.100. Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt. Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1.8., für Familienbildungsangebote der 30.9. und für Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren der 30.11.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions, Associations

Países elegibles

Sachsen-anhalt

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
24 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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