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Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes bei der Durchführung von flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Förderung des Ökolandbaus: Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums, Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen mehrjährige Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen etabliert und unterhalten werden, Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen, Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen im Geltungsbereich der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt, in Naturschutzgebieten oder auf gesetzlich geschützten Biotopen durch Erstmahd bis zum 15.6. und Zweitnutzung ab dem 1.9., Erstmahd ab dem 15.7., Beweidung mit Schafen, Ziegen oder mit Schafen und Ziegen, Beweidung mit Rindern oder Beweidung mit Schafen, Ziegen oder mit Schafen und Ziegen in Form der Hütehaltung unter Einsatz von Hütehunden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Bezugsgröße der Förderung (Fläche oder Stückzahl) und beträgt jährlich bei Förderung des Ökolandbaus EUR 240,00 je Hektar Ackerfläche, EUR 240,00 je Hektar Grünland, EUR 375,00 je Hektar Gemüsebau und EUR 850,00 je Hektar Dauerkulturen, bei Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen EUR 844,00 je Hektar, bei Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen je nach Vorhaben zwischen EUR 140,00 und EUR 325,00 je Hektar, bei Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen EUR 6,50 je Baum sowie bei Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen zwischen EUR 260,00 und EUR 755,00 je Hektar für einen Verpflichtungszeitraum von grundsätzlich 5 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu festgelegten Terminen an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Quién puede solicitar

Individuals, Companies, Associations

Países elegibles

Sachsen-anhalt

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
2 ene 2024
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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