Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung für die Beschaffung von mobilen oder teilmobilen Molkereien und Schlachteinheiten, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen, weitere notwendige Investitionen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Waren (wie zum Beispiel technische Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände) sowie Inventar und Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 5.000 und maximal EUR 100.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung).
Quién puede solicitar
Companies
Países elegibles
Niedersachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 17 ago 2022
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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