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Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung. Sie bekommen die Förderung für die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte, gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie gemeinschaftliche Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und Maßnahmen der Dorferneuerung, Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung, den freiwilligen Landtausch. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren, im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.

Quién puede solicitar

Companies, Local authorities, Associations, Public institutions

Países elegibles

Nrw

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
9 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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