Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Hessen unterstützt Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber, wenn Sie schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Übergang Schule und Beruf, Inklusionsberatung in Kammern, Praktika, Probebeschäftigung, Ausbildungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben), Einstellungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben), Ausgleich und Übergangsprämie für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), Inklusions- und Übergangsmanagement, Abschluss Inklusionsvereinbarungen, Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung, Begleitung in Ausbildung und Beschäftigung, Projektförderung. Sie erhalten die Förderung als Prämie. Die Höhe der Prämie und die Förderdauer hängen vom jeweiligen Förderbereich ab. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Integrationsamt.
Quién puede solicitar
Associations, Public institutions, Local authorities, Companies
Países elegibles
Hessen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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