Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland. Ihre Maßnahmen richten sich an Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere an Frauen, die seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind, nicht beziehungsweise nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden, beispielsweise auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden, keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben, Bedarf an Basiskompetenzen haben und/oder intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung beziehungsweise beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen. Gefördert werden folgende Projekte: Teilnehmerinnenbezogene Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen Übergeordnete Vernetzungsstelle, die alle Projektträger vernetzt, Informationen über beziehungsweise für die einzelnen Module vermitteln kann und über das Programm und seine Zielsetzung informiert Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt: Für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % ESF -Plus-Mittel und 50 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben, für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % ESF -Plus-Mittel und 30 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben. Bitte beachten Sie auch: Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR ) betragen.
Quién puede solicitar
Educational institutions, Research organisations, Local authorities, Public institutions, Companies
Países elegibles
DE
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 24 abr 2026
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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