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Förderung für prozessbegleitende Maßnahmen zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Wenn Sie für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis tätig sind, können Sie eine Förderung für den Prozess der Mobilitätsplanung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Sie dabei, Expertise aufzubauen und komplexe Planungsschritte zu bewältigen. Sie können Zuschüsse für verschiedene begleitende Maßnahmen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel: Analysen Ihrer aktuellen Verkehrssituation. Die Modellierung von Verkehrsströmen. Die Durchführung von Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft. Die Finanzierung von Personalstellen zum Aufbau von Fachwissen in Ihrer Verwaltung. Die Beauftragung externer Planungsleistungen. Maßnahmen zur Evaluation Ihrer Ziele durch Mobilitätsindikatoren. Das Qualitätsmanagement Ihrer städtischen Mobilitätsdaten. Damit Sie diese Förderung erhalten, muss Ihre Kommune bereits einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan besitzen. Dieser wird oft als Sustainable Urban Mobility Plan ( SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne ) bezeichnet. Alternativ weisen Sie nach, dass Sie die Erstellung eines solchen Plans fest planen. Dies gelingt zum Beispiel durch einen Gremienbeschluss. Das Programm unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN- V ) zu erfüllen. Sie schaffen so eine strategische Grundlage für die Mobilität der Zukunft. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie erhalten dabei einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben . Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen . Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen . Sie müssen zudem einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen . Wenn Sie einen Verbund mit anderen antragsberechtigten Partnern bilden, gilt diese finanzielle Mindestgrenze von 50.000 EUR für jeden einzelnen Förderantrag innerhalb des Verbundvorhabens.

Quién puede solicitar

Local authorities, Associations

Países elegibles

DE

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
16 abr 2026
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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