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Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge), Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug), Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug), Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Es werden zu den Maßnahmen Förderaufrufe veröffentlicht, die ergänzende Hinweise und inhaltliche Anforderungen enthalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet: Emissionsfreie Fahrzeuge Förderaufrufverfahren für die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten: bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Förderaufrufverfahren für die Umrüstung: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bewilligungsverfahren außerhalb eines Förderaufrufes: für große Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Saubere Binnenschiffe Förderaufrufverfahren: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bewilligungsverfahren für große Unternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Energieeffizienzmaßnahmen Förderaufrufverfahren: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bewilligungsverfahren für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ( GDWS ). Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe.

Quién puede solicitar

Companies

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DE

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
30 nov 2023
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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