Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsvorhaben zum Bau von Sportanlagen. Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen: Sporthallen, Sportplatzanlagen, Sportplatz- und Umkleidegebäude, Hallen- und Freibäder, Anlagen für besondere Sportarten, generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours), Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, bei nicht kommunalen Vorhaben beträgt sie normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 75.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Quién puede solicitar
Local authorities, Public institutions, Associations
Países elegibles
Rheinland-pfalz
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 4 may 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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