Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von anerkannten Flüchtlingen in Thüringer Kommunen dienen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Fachpersonal inklusive Schulungsausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie für Honorare für die soziale Betreuung und Beratung einschließlich anfallende Dolmetschleistungen. Zur sozialen Betreuung und Beratung zählen die Vermittlung von grundlegenden Informationen zum sozialen Leben sowie zu unverzichtbaren kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland, Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen des Alltags, Hilfe beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten und anderen Angeboten und Leistungen, Beratung zur Lösung sozialer Konflikte sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen, Förderung des gedeihlichen Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft, Information über sowie Hilfe bei der Beantragung existenzsichernder Hilfen, zum Beispiel Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge, Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten sowie den einschlägigen Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Quién puede solicitar
Local authorities
Países elegibles
Thueringen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
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- Plazo
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Documentos oficiales
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