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Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie ? BIR)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern dienen. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Beschäftigung von Beratungskräften und Unterstützungskräften in der Flüchtlings- und Integrationsberatung, besondere Maßnahmen zur Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote, außerschulische Hausaufgabenhilfe mit dem Schwerpunkt Deutschförderung, hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Koordination und Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsbegleitender auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung: im Jahr 2024 bis zu EUR 69.000 je Vollzeitstelle und in den Jahren 2025 und 2026 90 Prozent des Personalausgabenhöchstsatzes für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, bei besonderen Maßnahmen: maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung: je Gruppe EUR 15,00 pro Zeitstunde. Ab der oder dem 7. Teilnehmenden erhöht sich die Förderung um EUR 1,50 pro Teilnehmender/Teilnehmendem und Stunde, bei hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen: maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 130.000 je Antragstellerin oder Antragsteller. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Förderjahr müssen bei der Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung mindestens EUR 25.000, bei der Förderung besonderer Maßnahmen mindestens EUR 5.000 und bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze). Ihren Antrag richten Sie bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, den besonderen Maßnahmen und der Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsen bis spätestens 15.11. des Vorjahres, bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions, Individuals

Países elegibles

Bayern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
2 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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