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Förderung der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial ? WoBauSozRL M-V--Mecklenburg-Vorpommern )

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen mit günstigen Nettokaltmieten. Dabei gibt es 2 Förderwege: Der 1. Förderweg betrifft Wohnungen für einkommensschwache Haushalte, der 2. Förderweg gilt für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von barrierefreien und barrierearmen Mietwohnungen sowie für die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung bestehender Gebäude. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.570 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.332 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Falls Sie Ihr Vorhaben in Greifswald oder Rostock umsetzen, beträgt die Höhe des Darlehens im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.750 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen muss mindestens 50.000 EUR betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie Ihr Vorhaben und seine Finanzierung beim LFI vorstellen.

Quién puede solicitar

Individuals, Companies

Países elegibles

Mecklenburg-vorpommern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
12 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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