Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft. Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, falls die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, falls der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer steht (mit Ausnahme kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder ehemaligen Beschäftigten übernommen werden). Bei großen Unternehmen werden Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit gefördert: Investitionen in Wirtschaftsgüter zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, falls der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen sowie in den kreisfreien Städten Schwerin und Hansestadt Rostock für kleine Unternehmen 25 Prozent, für mittlere Unternehmen 15 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, im Landkreis Vorpommern-Greifswald für kleine Unternehmen 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für große Unternehmen 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Einzelfall kann die Basisförderung für das verarbeitende Gewerbe um 5 Prozent erhöht werden. Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionsausgaben, der je geschaffenem Arbeitsplatz 750.000 EUR und je gesichertem Arbeitsplatz 500.000 EUR nicht übersteigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 EUR betragen. Anträge richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Für nach dem 01.01.2023 gestellte Anträge wird das Land Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie erlassen. Änderungen wird es bei der Festlegung der Fördersätze und bei einigen spezieller Fördervoraussetzungen geben.
Quién puede solicitar
Companies
Países elegibles
Mecklenburg-vorpommern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
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Documentos oficiales
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