Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ( EMFAF ) (2021?2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung existierender Unternehmen und die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor. Sie erhalten die Förderung für produktive Investitionen in bestehende oder neue Aquakulturunternehmen, vor allem für Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Steigerung der Produktqualität und/oder des Mehrwerts der Erzeugnisse, zur Diversifizierung der produzierten Arten und/oder Erzeugnisse, Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen von Aquakulturunternehmen, Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit, Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, insbesondere zur Verringerung des Wasserverbrauchs oder zur Vermeidung/Reduzierung von Emissionen, Investitionen in Aquakulturanlagen, die der Anpassung an den Klimawandel und der Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen der Klimaveränderung dienen, Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, Umstellung einer konventionellen Aquakulturproduktion auf ökologische/biologische Aquakultur in extensiven Karpfenteichwirtschaften, Vorhaben der Forschung und Entwicklung zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur sowie Vorhaben zur Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturbetrieben, Vorhaben zur Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben sowie Direktvermarktung eigener Aquakulturerzeugnissen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 beziehungsweise für kleine Unternehmen EUR 5.000 betragen, dürfen jedoch EUR 6 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Quién puede solicitar
Companies, Research organisations, Hochschule, Public institutions, Associations
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 24 ene 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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