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Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden nach dem jeweils geltenden GAP-Strategieplan. Sie können die Förderung für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus auf folgenden Flächen erhalten: Ackerflächen Grünlandflächen Gemüseanbauflächen Dauer- und Baumschulkulturen Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Internet bekannt gemacht. Die erhöhte Förderung bei der Einführung des ökologischen/biologischen Landbaus können Sie für die Zeit der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau für maximal 2 Jahre bekommen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 15.5. über das webbasierte Antragsportal DIANAweb ein. Vorher müssen Sie einmalig einen Teilnahmeantrag bis zum 15.12. des Vorjahres stellen. Die Bewilligung erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

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Sachsen

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