Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Sachsen fördert Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird bei der Förderung von Institutionen im Einzelfall festgelegt. Bei Projekten im musealen Bereich können Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Anträge auf Förderung reichen Sie formgebunden ein. Die zuständige Antragstelle für Institutionen ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, für Projekte im musealen Bereich die Sächsische Landesstelle für Museumswesen. Anträge stellen Sie bitte jeweils bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr. Anträge zur Förderung des Ankaufs von bedeutendem Museumsgut können Sie ganzjährig stellen.
Quién puede solicitar
Associations, Local authorities
Países elegibles
Sachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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