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Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen, Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen), ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden, Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte), vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions, Associations

Países elegibles

Saarland

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
27 nov 2019
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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