Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen. Sie erhalten die Förderung für investive Projekte einschließlich Vorbereitung, Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar). Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Wenn Sie als Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg? e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU , Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert. Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise an die Freie und Hansestadt Hamburg ? Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.
Quién puede solicitar
Local authorities, Associations
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 24 ene 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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