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Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien ? HFR)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben: Instandsetzung oder Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden, Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit geschädigter Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe (insbesondere Vermögenswerte wie Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbestände) sowie Instandsetzung oder Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen. Die Finanzhilfen bekommen Sie einzeln oder kombiniert als Notstandsbeihilfe und Staatsbürgschaft. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde. Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Quién puede solicitar

Companies, Individuals

Países elegibles

Bayern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
2 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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