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Familienförderung

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als öffentliche Einrichtung bei der Schaffung einer familienfreundlichen Infrastruktur, die Familien stärken soll, vor allem in besonderen Lebenslagen und Erziehungssituationen. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Familienbüros als niedrigschwellige Anlaufstelle für Familien zur Steuerung, Vernetzung und Koordination von aufeinander abgestimmten örtlichen Unterstützungsangeboten für Familien, Projekte zur Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, insbesondere für die gesunde Entwicklung von Kindern und ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung oder zur Begleitung von Familien mit Fluchterfahrung; gefördert werden auch lokale Elternnetzwerke und Netzwerke der Familienbildung, Qualifizierungen von Elternbegleitern und von Multiplikatoren für Steuerungsaufgaben sowie der Einsatz von Erziehungslotsen, andere, eine familienfreundliche Infrastruktur unterstützende Modell- oder landesweite Projekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Familienbüros und Projekte zur Förderung der Erziehung in der Familie maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Familienbüros beträgt für Landkreise, kreisfreie Städte und Städte ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zu EUR 10.000 pro Jahr und für alle übrigen Kommunen bis zu EUR 5.000 pro Jahr. Für die Neuausrichtung, wie zum Beispiel die Konzeptionierung, vor allem im Bereich der Digitalisierung, den Ausbau bereits geförderter oder für die Einrichtung neuer Familienbüros können Sie einmalig einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten. Handelt es sich bei Ihrem Projekt um ein Projekt zur Förderung der Erziehung in der Familie, ist die Höhe Ihres Zuschusses abhängig von der Anzahl der Geburten pro Jahrgang des Vorvorjahres. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.4. des Förderjahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Quién puede solicitar

Public institutions

Países elegibles

Niedersachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
14 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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