Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Bremen gewährt Ihnen einen Ausgleich, wenn die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten erschwert ist. Die Förderung erhalten Sie für landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten wie Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete und weitere Naturschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dienen. Sie erhalten die Förderung für den Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Erschwernis. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 150,00. Stellen Sie Ihren Erstantrag innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift, die Ihre Erschwernis begründet, online über ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihren Folgeantrag stellen Sie bis zum 15.5. für das laufende Kalenderjahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Quién puede solicitar
Companies
Países elegibles
Bremen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 9 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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