Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten: unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen, Erhaltungsmaßnahmen (handwerkliche Leistungen) an genutzten Kulturdenkmalen, Erneuerung/Rekonstruktion historischer Bauteile, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gründenkmalen, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen sowie deren künstlerischer Ausstattung, Gutachten, Bauaufnahmen, Dokumentationen entsprechend den denkmalfachlichen Vorgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.
Quién puede solicitar
Local authorities, Individuals, Associations, Public institutions
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 26 may 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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