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Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen, wenn Sie fachkundige Dritte mit der Erstellung von Studien zur Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz sowie Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien beauftragen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstellung von kommunalen und interkommunalen Energienutzungsplänen und Folgeenergienutzungsplänen, begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden (Umsetzungsbegleitung), liegenschaftsbezogene Untersuchungen (Energiekonzepte) als Entscheidungsgrundlage für konkrete Maßnahmen oder Investitionen, die sich auf Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung beziehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Energienutzungsplänen mit interkommunalem Projektansatz in den Schwerpunktthemen erneuerbarer Wasserstoff oder Wärmenetze (insbesondere mit Tiefengeothermie) ist ein Förderbonus von bis zu 10 Prozent zusätzlich möglich, Umsetzungsbegleitungen bis zu 70 Prozent, Energiekonzepte bis zu 50 Prozent bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bis zu 40 Prozent bei Unternehmen. Bei kleineren und mittleren Unternehmen ( KMU ) kann die Förderquote um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Energiekonzepten EUR 50.000, Umsetzungsbegleitung EUR 40.000, Folgeenergienutzungsplänen EUR 20.000, Folgeenergienutzungsplänen mit interkommunalem Untersuchungsgebiet EUR 40.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Bayern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Als Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit stellen Sie Ihren Antrag nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS).

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions, Companies, Associations

Países elegibles

Bayern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
2 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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