Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Beratungsstelle, wenn Sie schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Durchschnittssätze der Entgeltgruppe S 15 des TV-L S für eine hauptamtliche vollbeschäftigte Fachkraft, jährlich bis zu EUR 5.000 für Sachausgaben zur Durchführung präventiver Angebote der Beratungsstelle in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Schulen sowie zur fachlichen Qualifizierung der Mitarbeitenden der Beratungsstelle und für Öffentlichkeitsarbeit. Sie erhalten maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.
Quién puede solicitar
Local authorities, Public institutions, Associations
Países elegibles
Niedersachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 16 jul 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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