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Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Beratungsstelle, wenn Sie schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Durchschnittssätze der Entgeltgruppe S 15 des TV-L S für eine hauptamtliche vollbeschäftigte Fachkraft, jährlich bis zu EUR 5.000 für Sachausgaben zur Durchführung präventiver Angebote der Beratungsstelle in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Schulen sowie zur fachlichen Qualifizierung der Mitarbeitenden der Beratungsstelle und für Öffentlichkeitsarbeit. Sie erhalten maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions, Associations

Países elegibles

Niedersachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
16 jul 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

GrantMap no reproduce los documentos legales de la convocatoria. Revisa las condiciones completas, anexos y formularios en Förderdatenbank · Germany.

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