Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Bayern fördert Beratungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer. Als anerkannter Beratungsanbieter erhalten Sie die Förderung für die Beratung von Einzelbetrieben zu den Themen Produktionstechnik und Ökonomik innerhalb des Betriebszweigs, Arbeitswirtschaft, Betriebszweigauswertungen oder landwirtschaftliches Bauen, sonstige Beratungsleistungen wie die Leitung von Arbeitskreisen, die Durchführung von Workshops , Feld- und Weinbergbegehungen, den Betrieb einer Fach-Hotline oder Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau. Sie erhalten die Förderung in Form von Pauschalsätzen je Leistungseinheit. Bei der Beratung von Einzelbetrieben beträgt die Pauschale bis zu EUR 60,00 je Beratungsstunde. Für Betriebszweigauswertungen liegt die Pauschale bei EUR 400,00 pro Wirtschaftsjahr und Betriebsstätte. Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen hängt die Höhe der Förderpauschale von der Maßnahme ab und beträgt zwischen EUR 2,40 und EUR 2.700. Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner und Winzerinnen und Winzer (Begünstigte) reichen ihren Antrag vor Beratungsbeginn bei den Beratungsanbietern ein. Beratungsanbieter richten ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Bei einer Betriebszweigauswertung stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.7. für die Auswertung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
Quién puede solicitar
Companies
Países elegibles
Bayern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 3 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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