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Beratung zur freiwilligen Rückkehr

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei regionalen Beratungsprojekten zur freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland oder zu deren Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland. Die Förderung erhalten Sie für Beratungen, die mindestens umfassen: Information potenzieller Rückkehrerinnen und Rückkehrer über die Situation im Herkunftsland oder -gebiet, Aufklärung über die aufenthaltsrechtliche Situation im Bundesgebiet, Angebote über konkrete Hilfestellungen bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsichten, gemeinsame Entwicklung von Perspektiven für die Reintegration im Herkunftsland, gegebenenfalls die Informationen über die Gewährung von Reintegrationshilfen, Informationsweitergabe zu Programmen der Rückkehr- und Reintegrationsförderung, vor allem vom Land und Bund, Kontaktvermittlung zu sozialen Hilfs- und/oder Menschenrechtsorganisationen in den Herkunftsländern/Drittstaaten, Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen im angemessenen Umfang, Mitwirkung bei der Organisation der Rückreise. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Prozent. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.9. des Vorjahres beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Referat 63.

Quién puede solicitar

Associations

Países elegibles

Niedersachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
15 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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