Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) fördert Sie als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), wenn Sie Bio-Lebensmittel einsetzen. Gefördert werden externe Beratungen. Die Beratungen können sich auf die Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln beziehen oder auch auf die Erweiterung Ihres Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln. Es können auch zusätzliche Beratungsinhalte gefördert werden, beispielsweise Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen: Vermeidung von weiteren Abfällen, Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung, Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes, Treibhausgas-Neutralität, Nachhaltigkeitszertifizierungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der AHV grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, für Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, maximal 90 Prozent der Beratungskosten, insgesamt mindestens EUR 1.500 und maximal EUR 35.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Monate vor der 1. Beratung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ( BLE ).
Quién puede solicitar
Educational institutions, Public institutions, Companies
Países elegibles
DE
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 6 nov 2022
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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