Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen. Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von folgenden Vorhaben: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen. Im Tourismus erhalten Sie die Förderung vor allem für Maßnahmen, die das touristische Angebot verbessern und erweitern. In begründeten Fällen gilt dies auch für die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten. Sie bekommen die Förderung als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Regionalkredit darf EUR 10 Millionen je Vorhaben nicht übersteigen. Sie können die Investitions- und Zinszuschüsse miteinander kombinieren. Richten Sie bitte den Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Dem Antrag fügen Sie die ?Finanzierungsbestätigung der Hausbank? als Anlage bei.
Quién puede solicitar
Companies
Países elegibles
Bayern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
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- Plazo
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Documentos oficiales
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