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Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung erforderlicher zusätzlicher Betreuungsplätze, die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche, fest mit dem Gebäude verbundene unbewegliche Ausstattung, die Anschaffung von kindgerechten Möbeln, Spielgeräten, Beleuchtung, kindgerechten Bodenbelägen und Ähnlichem für Kindertagespflegestellen, investive Begleit- und Folgemaßnahmen wie etwa Mess- und Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gemäß der Zahl der Kinder nach der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Höhe des durch durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergeleiteten Zuschusses beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze liegen bei EUR 22.000 je neu geschaffenen Platz bei Neubaumaßnahmen, EUR 15.000 je neu geschaffenen Platz bei Umbau- und Ausbaumaßnahmen, sowie damit verbundene Umbaumaßnahmen an Familienzentren mit bis zu EUR 10.000 je Familienzentrum, EUR 1.500 je Tagespflegeperson bei Ausstattungsinvestitionen für neu geschaffene Tagespflegeplätze. Die Bagatellgrenze für Investitionsmaßnahmen beträgt EUR 10.000 je Kindertageseinrichtung. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen Sie bitte Ihren Antrag auf einen Zuwendungsbescheid formlos beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt oder als Große kreisangehörige Stadt Norderstedt selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind, richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ). Als Letztempfängerin und Letztempfänger richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt.

Quién puede solicitar

Local authorities, Associations, Public institutions

Países elegibles

Schleswig-holstein

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
27 may 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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