Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen folgender Handlungsfelder: konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit, Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse und weiterer Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen. Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit folgenden Förderschwerpunkten: Prävention, Wohnungsbeschaffung, wohnbegleitende Hilfen, experimentelle Ansätze sowie Beratungsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit der Projekte von normalerweise 2, maximal jedoch 3 Jahren. Die Gesamtkosten von Beratungen dürfen maximal EUR 16.000 betragen. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000, bei kommunalen Trägern EUR 12.500. Ihren Antrag stellen Sie im jeweiligen Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Quién puede solicitar
Local authorities, Associations
Países elegibles
Nrw
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 28 nov 2019
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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